IPAF erwirkt einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsverletzung
International Powered Access Federation (IPAF) hat eine einstweilige Verfügung gegenüber einem ehemaligen Mitgliedsunternehmen erwirkt, das versucht hatte, sein akkreditiertes Schulungsprogramm zu vervielfältigen und als sein eigenes auszugeben.
Die einstweilige Verfügung wurde gegenüber Capital Equipment Services Ltd (CESL) aus Chennai, Indien, zuerkannt, da das Unternehmen versucht hatte, die Schulungsmaterialien von IPAF als seine eigene Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Der oberste Gerichtshof von Madras ordnete an, dass CESL sowie Aerial Platform of India mit Sitz in Mumbai, die ebenfalls in der einstweiligen Verfügung genannt wurden, die Verwendung oder Verteilung der vervielfältigten Schulungsmaterialien zu unterlassen haben.
Tim Whiteman, CEO & Geschäftsführer von IPAF sagt dazu: „Wir begrüßen diese einstweilige Verfügung zum Schutz der harten Arbeit und Kooperation der IPAF-Mitglieder auf der ganzen Welt. Wir sind darüber erfreut, dass die indische Justiz maßgeblich zugunsten von IPAF entschieden hat.
Die Schulungen von IPAF werden im Interesse der Branche erstellt und geteilt. Unsere Mitglieder sind weiterhin daran beteiligt, das Schulungsmaterial von IPAF zu verbessern und auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Branche sicher bleibt. Seien Sie versichert, dass wir jeden Versuch, ihre harte Arbeit abzuwerten oder zu stehlen, rigoros abwehren werden, wo auch immer auf der Welt solche Versuche vorgenommen werden.
Die Verwendung des akkreditierten Schulungsprogramms von IPAF steht allen Mitgliedern offen, die die betreffenden strengen Qualitätsstandards erfüllen. Sie steht ausschließlich den Mitgliedern von IPAF zur Verfügung, welche unseren Verhaltenskodex einhalten müssen. Das betreffende Mitglied ist in diesem Fall ausgeschlossen worden.