MEWP Bedienauftrag Hubarbeitsbühnen
Ressource auch verfügbar in:
SCHRIFTLICHE BEAUFTRAGUNG ZUM BEDIENEN VON HUBARBEITSBÜHNEN
gemäß Kapitel 2.10, Abs. 2.1 der DGUV-Regel "Betreiben von Hebebühnen" (DGUV-R 100-500) sowie DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“