Sicheres Be- und Entladen von Hubarbeitsbühnen auf öffentlichen Strassen
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Wenn eine Hubarbeitsbühne an einer Baustelle angeliefert oder abgeholt wird, sollte das Be- und Entladen auf öffentlichen Straßen nach Möglichkeit vermieden werden. Ziel ist es, das Risiko für Mitarbeiter und Fußgänger zu minimieren, indem sichergestellt wird, dass Lieferfahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen und Gehwegen parken.
Der Nutzer/Mieter ist für die Bereitstellung eines ausgewiesenen sicheren Bereichs für das Be- und Entladen verantwortlich. Der ausgewiesene Bereich sollte ausreichend groß, gut beleuchtet, festen und ebenen Boden haben, von anderen Arbeiten abgetrennt, frei von Verkehr und Fußgängern und frei von über- oder unterirdischen Gefahren sein. Um dies zu erreichen, empfiehlt es sich, die Anordnung des Geländes oder des Parkplatzes so anzupassen, dass das Be- und Entladen innerhalb der Baustelle möglich ist. Alternativ können Sie bei der Bestellung auch kleinere Lieferfahrzeuge anfordern und dies bei der Auftragsbestätigung überprüfen.
Berücksichtigen Sie bei Bauarbeiten die Zufahrt für Lieferfahrzeuge bereits in der Planungsphase und nehmen Sie entsprechende Vorschriften in den Sicherheitsplan für die Baustelle auf. Wenn die Benutzung der öffentlichen Straße unvermeidlich ist, können die örtlichen Behörden Auflagen für die Nutzung erteilen und diese bei Zuwiderhandlung geltend machen.
Ref: TE-30-DE--V1.0-2023-11-08