Sicherheitsforum im Europaparlament Strasburg zum Thema Arbeitsschutz über Grenzen hinweg

Sicherheitsforum im Europaparlament Straßburg zum Thema Arbeitsschutz über Grenzen hinweg

Die französischen Behörden der Région Grand Est und die deutschen Behörden des Landes Baden-Württemberg, sowie der Süden von Rheinland-Pfalz arbeiten seit 1994 innerhalb eines deutsch-französischen Lenkungsausschusses zusammen, der sich mit Fragen des Arbeitsschutzes beschäftigt. Geleitet wird er vom Euro-Institut.  

Ziel dieses Lenkungssausschusses ist es, das System des Nachbarn besser kennenzulernen, den Austausch von Informationen und von praxisorientierten Lösungen zu gemeinsamen Arbeitsschutzthemen zu fördern. Im Rahmen dieser Kooperation werden jedes Jahr Seminare, Workshops oder auch Foren zu gemeinsamen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit organisiert. Das Thema 2018 Sicherer Arbeiten Auf Mobilen Hubarbeitsbühnen-Hab / Gefährdung Und Schutzmassnahmen.

IPAF wurde eingeladen das Forum zu begleiten und damit die Sichtweise unserer Branche besser verständlich zu machen. Das Forum leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Information von Unternehmen hinsichtlich der sicheren Verwendung von mobilen HAB. Dieses Wissen wiederum ist eine wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

Den Abschluss bildete die Konferenz im Europarlament Ende November. Sprecher waren neben Mitgliedern des Europarlaments, Vertreter der Landesbehörden, Berufsgenossenschaften und IPAF.

Schnell wurde klar, dass es in Deutschland wie auch in Frankreich eine große Aufmerksamkeit für den Bereich Hubarbeitsbühnen gibt und viele Bestimmungen und Vorgehensweisen insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung praktisch identisch sind.

Etwas anders ist es bei der regelmäßigen Überprüfung als auch bei der Ausbildung der Bediener. Die in Frankreich verbreitete Bedienerschulung CACES wird derzeit überarbeitet und den Erfordernissen neu angepasst. IPAF Schulungen nach ISO 18878 werden in beiden Ländern anerkannt. Die regelmäßige Überprüfung ist je nach Gerätetyp in Frankreich alle 3 oder 6 Monate – in Deutschland alle 12 Monate ( je nach Belastung ).

Insofern müssen Vermieter im Grenzverkehr diesen Anforderungen weiter gerecht werden.

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