Wiederaudbau von arbeitsbühnen auf lkw-fahrgestelle
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Der Aufbau oder Wiederaufbau einer mobilen Hubarbeitsbühne (MEWP) auf ein neues oder anderes Fahrgestell als das ursprünglich vom MEWP-Hersteller gelieferte ist ein technisch anspruchsvoller Vorgang, für den sowohl tiefe technischen Kenntnisse als auch die technischen Spezifikationen der zu montierenden Arbeitsbühne erforderlich sind.
Wird dieses von einer Person ohne die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und die nötige Kompetenz durchgeführt, kann dieses eine echte Gefahr für Benutzer und Beteiligte darstellen.
Die Person oder Firma, die die Hubarbeitsbühne umrüstet, wird dann als ihr Hersteller rechtlich
haftbar gemacht.
Das Umrüsten einer Hubarbeitsbühne muss nach den einschlägigen Normen der Region zertifiziert werden, in der sie eingesetzt werden soll.
VOR DEM UMRÜSTEN ZU BEACHTENDE PUNKTE:
- Spezifikationen des Herstellers der Hubarbeitsbühne
- Spezifikationen des Fahrzeugherstellers
- Für den Test der Arbeitsbühne erforderliche Voraussetzungen
- Zu erfüllende regionale Norm der Typenzulassung
- Regionale Gesetze und Normen der Fahrzeugtypenzulassung UND entsprechende Tests
- Inspektion der Arbeitsbühne vor dem Einsatz durch eine kompetente Person / Servicetechniker
- Identifizierungs- und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
- Falls die Arbeitsbühne auf dasselbe oder ein identisches Fahrgestell umgerüstet wird, kann ein Konformitätszeugnis nach regionaler Norm erforderlich sein.