IPAF-Vermietungsstandard (einschließlich Leitfaden für Vermietfirmen)
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Seit ihrer Einführung hat sich der Einsatz von Geräten der Höhenzugangstechnik aus verschiedenen Gründen immer mehr durchgesetzt. Im Vergleich zu traditionelleren Methoden für temporäre Arbeiten in der Höhe können mobile Hubarbeitsbühnen (MEWPs), Mastkletterarbeitsbühnen (MCWP) und Bauaufzüge (CH) erhebliche Arbeitseffizienz, Kosteneinsparungen und verbesserte Sicherheit bieten. Aufgrund des zeitlich begrenzten Einsatzes von Arbeiten in der Höhe befindet sich ein erheblicher Anteil der Geräte der Höhenzugangstechnik im Besitz von Personen, die sie vorübergehend mieten.
Auf der ganzen Welt gibt es verschiedene regionale oder länderspezifische Vorschriften und Normen für Geräte der Höhenzugangstechnik, in denen die jeweiligen Anforderungen bezüglich der folgenden Punkte festgelegt sind:
- Konstruktionsberechnungen, Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren
- Bedienerschulung
- Sicherheitsgrundlagen für Inspektion, Wartung und Betrieb
Es gibt jedoch keine solche Norm oder detaillierte Leitfaden für Unternehmen oder Einzelpersonen, die diese Geräte vermieten möchten.
Zweck dieses IPAF Vermietstandards ist die Anerkennung und Dokumentation anerkannter bewährter Praktiken in der Branche, die in vielen Fällen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und somit den sicheren und effektiven Einsatz von Hubarbeitsbühnen weltweit fördern und ermöglichen.
Die Norm kann von jedem als Referenz verwendet werden, der eine Vermietfirma von Arbeitsbühnen gründen möchte oder bereits ein solches Unternehmen betreibt.
Vermietfirmen, die am IPAF Akkreditierungsprogramm Rental+ teilnehmen, werden jährlich anhand anerkannter betrieblicher Verfahren und Prozesse, wie sie in dieser Norm beschrieben sind, auditiert.
Diese Norm wurde von einem internationalen Expertengremium in Absprache mit Unternehmen und Gremien der Arbeitsbühnenbranche weltweit entwickelt.
HINWEIS: Obwohl alle Sorgfalt für die Richtigkeit des in diesem Leitfaden enthaltenen Inhaltes aufgewendet wurde, übernehmen die Autoren keine Haftung für die gegebenen Informationen. Die Einhaltung dieses Leitfadens stellt keine Gewähr für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Der Pflichtinhaber trägt die Verantwortung, dass die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Arbeitsplatz und sicherer Arbeitsausrüstung in der Region, in der die Arbeit ausgeführt wird, befolgt werden.