Hubarbeitsbühnen Als Überkopf-Verankerungspunkte in Einem Absturzsicherungssystem
Hubarbeitsbühnen dienen zum Anheben von Personen, damit diese vorübergehende Arbeiten in der Höhe sicher durchführen können. Die Verwendung einer Hubarbeitsbühne als Überkopfverankerung wird von IPAF nicht empfohlen.
Es kann jedoch Ausnahmefälle geben, in denen Hubarbeitsbühnen als Überkopf-Verankerungspunkt in einem Absturzsicherungssystem eingesetzt werden können, z. B. zur Unterstützung beim Entladen von Fahrzeugen.
Der Einsatz einer Hubarbeitsbühne als Überkopfverankerung als Teil eines Absturzsicherungssystems sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sich andere Methoden als nicht durchführbar erwiesen haben und eine Risikobewertung zeigt, dass dies die sicherste und effektivste Methode zur Durchführung der Aufgabe ist.
Wenn eine Hubarbeitsbühne als Überkopf-Verankerungspunkt eingesetzt werden soll, müssen die Benutzer sicherstellen, dass ALLE spezifischen Gefahren und Risiken in ihren Sicherheitsverfahren und Schulungsprogrammen ausführlich behandelt werden.
Verbindungsmittel sollten nur an den vom Hersteller angegebenen Verankerungspunkten befestigt werden. Verankerungspunkte, die nur zum "Zurückhalten" bestimmt sind, dürfen nicht als Überkopf-Verankerungspunkte in Auffangsystemen verwendet werden.
Siehe auch: Personenabsturzsicherung für mobile Hubarbeitsbühnen (H1), Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung gegen Abstrurz (PSAgA) – Toolbox Talk, IPAF-Bedienerschulungen, Eine Hubarbeitsbühne nicht als Anschlagpunkt in der Höhe verwenden - Flyer