Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, ePAL Software

END-USER LICENSE AGREEMENT
EPAL SOFTWARE FOR ANDROID & IOS

19. März 2021

1.            Allgemeines

1.1          Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und der International Powered Access Federation („IPAF“), Moss End Business Village, Cumbria, LA7 7NU, Vereinigtes Königreich, und regelt die Nutzung der mobilen ePAL-Anwendung („ePAL Software“) durch den Lizenznehmer.

1.2          Der Lizenznehmer erkennt die Bedingungen dieser EULA an und erklärt sich mit der Bindung daran einverstanden. Wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmt, ist es ihm nicht gestattet, die ePAL Software in irgendeiner Weise zu installieren oder zu nutzen.

2.            Lizenzerteilung

2.1          Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser EULA akzeptiert und einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung der anfallenden Lizenzgebühren, gewährt IPAF dem Lizenznehmer hiermit ein beschränktes, persönliches, nicht exklusives, nicht unbefristetes und nicht übertragbares Recht, die ePAL Software ausschließlich zu dem Zweck zu installieren und zu nutzen, dem Lizenznehmer den Zugang zur ePAL Software zu ermöglichen und diese ausschließlich für den internen Gebrauch des Lizenznehmers zu nutzen.

3.            Beschränkungen und Einschränkungen

3.1          Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ePAL Software zu kopieren, zu vertreiben, weiterzuverkaufen, zur Verfügung zu stellen, zu verändern, zu modifizieren, zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig darüber zu verfügen, es sei denn, dies ist in dieser EULA ausdrücklich vorgesehen.

3.2          Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ePAL Software zurückzuentwickeln (Reverse-Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu versuchen, den Quellcode und/oder das strukturelle Gerüst und/oder die Prinzipien, auf denen die ePAL Software basiert, zu untersuchen, zu manipulieren und/oder auszuspähen, es sei denn, dies ist nach zwingendem anwendbaren Recht ausdrücklich erlaubt.

3.3          Der Lizenznehmer darf die ePAL Software unter keinen Umständen unter Verletzung (i) der geistigen Eigentumsrechte Dritter und/oder (ii) der geltenden Gesetzgebung nutzen.

4.            Verpflichtungen von IPAF

4.1          IPAFs einzige Verpflichtung im Rahmen dieser EULA besteht ausschließlich darin, die ePAL Software „wie-sie-ist“ zur Verfügung zu stellen

4.2          IPAF übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Bereitstellung von Upgrades, neuen Versionen, Korrekturen, Patches, Fehlerbehebungen, Wartung, Support, Telekommunikationsleitungen, Internet-Abonnements oder anderen Angelegenheiten, die mit der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der ePAL Software zusammenhängen und alle diesbezüglichen Haftungen, Kosten und Risiken verbleiben daher ausschließlich beim Lizenznehmer oder dem betreffenden Dritten.

4.3          Ungeachtet des Abschnitts 4.1 kann IPAF nach eigenem Ermessen entscheiden, dem Lizenznehmer Upgrades, neue Versionen, Patches, Korrekturen oder ähnliches in Verbindung mit der ePAL Software zur Verfügung zu stellen und der Lizenznehmer ist nach Benachrichtigung durch IPAF verpflichtet, solche Upgrades, neue Versionen, Patches, Korrekturen oder ähnliches zu implementieren und zu nutzen.

5.            Recht an geistigem Eigentum

5.1          Die ePAL Software ist durch Urheberrechte, internationale Urheberrechtsverträge und andere anwendbare Gesetze zum Eigentumsrecht und dem Recht geistigen Eigentums geschützt. IPAF und/oder IPAFs Lieferanten sind die alleinigen Eigentümer und behalten alle Rechte geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Know-how usw. an der ePAL Software. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kennzeichnungen und Hinweise auf Urheberrechte, Patente, Warenzeichen oder andere Rechte, die auf der ePAL Software angebracht oder auf andere Weise implementiert sind, zu verändern oder zu entfernen.

6.            Datenschutz

6.1          Der Lizenznehmer – verantwortlich für den Download und die Nutzung der ePAL Software – ist für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich, z. B. durch Information der Betroffenen und/oder Erstellung von Datenverarbeitungsverträgen. Die Verantwortung für die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzgesetze gilt für den Lizenznehmer unabhängig davon, ob er als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher, als Datenverarbeiter oder als Unterauftragsverarbeiter handelt. Je nach den Umständen kann IPAF als Datenverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter handeln und wird, soweit dies nach geltendem Recht vorgeschrieben ist, die Datenverarbeitung mit entsprechenden Dritten (falls vorhanden) durchführen.

7.            Feedback des Lizenznehmers

7.1          Der Lizenznehmer ist berechtigt, IPAF auf der Grundlage seiner Erfahrungen mit der ePAL Software Feedback zu geben, wobei dieses Feedback u. a. Informationen über die Benutzbarkeit, Fehlerberichte, Testergebnisse, Fehler, die Anwendbarkeit durch den Benutzer, die Benutzerfreundlichkeit usw. umfassen kann („Feedback“).

7.2          Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass IPAF kostenlos und ohne jegliche Einschränkungen, Verpflichtungen oder Bedingungen das Feedback zum Verbessern, Entwickeln, Modifizieren, Verändern, Offenlegen, Vervielfältigen, Lizenzieren, Unterlizenzieren, Übertragen, Vertreiben, Vermarkten, Verkaufen und auf jede andere Art und Weise verwerten darf, unabhängig, welchen Zweck IPAF für angemessen hält, sei es in Verbindung mit einer späteren kommerziellen Version der ePAL Software oder in Verbindung mit anderer Software, anderen Produkten, Technologien oder Dienstleistungen, die jetzt oder in Zukunft in Verbindung mit IPAFs Geschäftsbetrieb zur Verfügung gestellt werden.

7.3          Wenn das Feedback des Lizenznehmers Material enthält, das dem Schutz geistigen Eigentums unterliegt, überträgt der Lizenznehmer hiermit kostenlos, unwiderruflich, dauerhaft und weltweit alle Rechte geistigen Eigentums und die Eigentumsrechte an diesem Feedback auf IPAF. IPAF ist ohne Einschränkung und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren an den Lizenznehmer oder Dritte berechtigt, die in der Rückmeldung enthaltenen geistigen Eigentumsrechte zu verbessern, zu entwickeln, zu modifizieren, zu verändern, offenzulegen, zu vervielfältigen, zur Verfügung zu stellen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu übertragen, zu vertreiben, zu vermarkten, zu verkaufen und auf jede andere Art und Weise zu verwerten, unabhängig davon, welchen Zweck IPAF für angemessen hält, sei es in Verbindung mit einer späteren kommerziellen Version der ePAL Software oder in Verbindung mit einer anderen Software, einem Produkt, einer Technologie oder einer anderen Dienstleistung, die jetzt oder in Zukunft im Zusammenhang mit IPAFs Geschäftsbetrieb zur Verfügung gestellt wird.

8.            Schadloshaltung

8.1          Der Lizenznehmer ist verpflichtet, IPAF unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er von (i) einem Verstoß oder einem angeblichen Verstoß gegen diese EULA, (ii) einem Anspruch oder angeblichen Anspruch bezüglich der Verletzung von Rechten geistigen Eigentums Dritter durch Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung der ePAL Software durch den Lizenznehmer und/oder (iii) einem Verstoß gegen geltende Gesetze im Zusammenhang mit der Nutzung der ePAL Software durch den Lizenznehmer Kenntnis erlangt.

8.2          Der Lizenznehmer ist verpflichtet, IPAF zu entschädigen, zu schützen und von jeglichen Ansprüchen, Schäden und Verlusten schadlos zu halten, die sich aus den im Abschnitt 8.1 genannten Umständen ergeben, soweit diese Ansprüche, Schäden oder Verluste auf (i) einen Verstoß des Lizenznehmers gegen diese EULA, (ii) eine Verletzung der Rechte geistigen Eigentums Dritter durch den Lizenznehmer und/oder (iii) einen Verstoß gegen geltende Gesetze zurückzuführen sind.

9.            Ausschluss von Zusicherungen und Garantien

9.1          Bei der ePAL Software handelt es sich um Standardsoftware, die von IPAF „wie-es-ist“ – mit allen Fehlern und Mängeln zur Verfügung gestellt wird. IPAF lehnt jegliche gesetzliche, ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang ab.

10.          Haftungsbegrenzung

10.1        Die Haftung der Parteien unterliegt den allgemeinen Regeln des englischen Rechts, mit Ausnahme der in dieser EULA ausdrücklich genannten Ausnahmen und Einschränkungen.

10.2        Ungeachtet des Abschnitts 10.1 haftet IPAF weder gegenüber dem Lizenznehmer noch gegenüber Dritten für direkte, indirekte, Strafschadensersatz oder sonstige Schäden oder Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Datenverlust oder deren Wiederherstellung, Produkthaftung oder Personenschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der ePAL Software ergeben. Die vorgenannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob solche Schäden oder Verluste durch Handlungen oder Unterlassungen von IPAF verursacht werden, die IPAF als fahrlässig (einschließlich grober und einfacher Fahrlässigkeit) oder zufällig zuzurechnen sind.

10.3        Zusätzlich zu den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen, die im Abschnitt 9 und in diesem Abschnitt 10 dieser EULA dargelegt sind, ist die gesamte Haftung von IPAF (und unabhängig von der Grundlage einer solchen Haftung) zur Zahlung von Schadensersatz, Entschädigung oder anderen Beträgen während der Laufzeit dieser EULA auf einen Gesamtbetrag von 50 % der Lizenzgebühr begrenzt und gedeckelt.

10.4        Die in diesem Abschnitt dargelegten Einschränkungen und Ausschlüsse 10 gelten im größtmöglichen Umfang, den das geltende Recht zulässt.

11.          Laufzeit und Beendigung

11.1        Diese EULA tritt mit dem Datum der erstmaligen Installation der ePAL Software durch den Lizenznehmer in Kraft („Datum des Inkrafttretens“).

11.2        Diese EULA bleibt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Datum des Inkrafttretens („Erstlaufzeit“) in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Sofern von einer der Parteien in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 11 nicht gekündigt wird, verlängert sich diese EULA automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von zwölf (12) Monaten (jeweils eine „Verlängerungsperiode“).

11.3        Jede Partei kann diese EULA mit einer Frist von mindestens 3 (drei) Monaten vor Ablauf der Ursprungslaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit und mit Wirkung zum Ablauf der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit kündigen, indem sie der anderen Partei eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lässt.

11.4        Bei Beendigung dieser EULA und unabhängig vom Grund der Beendigung wird der Lizenznehmer die Nutzung der ePAL Software unverzüglich einstellen. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass IPAF im Falle einer Kündigung dieser EULA, aus welchem Grund auch immer, berechtigt ist, den Lizenznehmer als Nutzer zu löschen. 

12.          Sonstige Bestimmungen

12.1        IPAF kann diese EULA ohne die Zustimmung des Lizenznehmers an (i) ein mit IPAF verbundenes Unternehmen oder (ii) einen nicht verbundenen Dritten abtreten, sofern eine solche Abtretung im Zusammenhang mit einer Transaktion, Umstrukturierung, Veräußerung, Fusion, Übernahme oder Ähnlichem erfolgt.

12.2        Diese EULA, sein Gegenstand und Zustandekommen (sowie alle außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen englischem Recht. Beide Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichten von England uns Wales einverstanden. Die vorgenannte Rechtswahl und der Gerichtsstand gelten jedoch nicht für die Anwendung von IPAFs vorläufigen Rechtsmitteln zur Durchsetzung von IPAFs Rechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und/oder die Sicherung von Beweisen.

 

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ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR iOS

13.          Ergänzende Bedingungen für iOS zu dieser EULA

13.1        Die folgenden Bestimmungen ergänzen diese EULA und sind spezifisch für die iOS-Lizenzierung der ePAL Software an den Lizenznehmer. Die vorstehenden Bedingungen („Allgemeine Bedingungen“) gelten daher auch für die iOS-Lizenzierung der ePAL Software, werden aber durch diese ergänzenden Bedingungen („Ergänzende Bedingungen“) für die iOS-Version der ePAL Software ergänzt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen ergänzenden Bedingungen und den Allgemeinen Bedingungen haben die ergänzenden Bedingungen für die iOS-Lizenzierung Vorrang.

14.          Vertragliche Beziehung

14.1        IPAF und der Lizenznehmer erkennen an, dass diese EULA nur zwischen IPAF und dem Lizenznehmer geschlossen wird und dass IPAF – vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungen in dieser EULA im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang – allein für die ePAL Software und deren Inhalt verantwortlich ist.

15.          Lizenzerteilung

15.1        Die nicht übertragbare Lizenz des Lizenznehmers, die IPAF in diesem EULA gewährt, vgl. Abschnitt 2.1, ist auf die Nutzung der ePAL Software auf einem Apple-Produkt beschränkt, das im Besitz oder unter Kontrolle des Lizenznehmers steht und unterliegt den Bedingungen, die in Apples App Store Terms of Service festgelegt sind.

16.          Wartung

16.1        IPAF und der Lizenznehmer erkennen an, dass IPAF und nicht Apple die alleinige Verantwortung für die Wartung und den Support der ePAL Software trägt (falls ein solcher durchgeführt wird).

17.          Gewährleistung

17.1        IPAF trägt die alleinige Verantwortung für jegliche ePAL Software-Garantie, die gesetzlich vorgeschrieben wird (falls vorhanden) und in dem Umfang, der nicht in Abschnitt 10.1 ausgeschlossen wird.

17.2        Sollte die ePAL Software nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung übereinstimmen, kann der Lizenznehmer Apple informieren. Apple erstattet dem Lizenznehmer dann den Kaufpreis (falls vorhanden) für die ePAL Software zurück, und Apple hat keine weitere Gewährleistungsverpflichtung in Bezug auf die ePAL Software, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. IPAF trägt die alleinige Verantwortung für die Nichteinhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Garantien und für alle anderen Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die auf eine Nichteinhaltung zurückzuführen sind, soweit diese in dieser EULA nach dem durch das geltende Recht zulässigen Umfang nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.

18.          Produktansprüche

18.1        IPAF und der Lizenznehmer erkennen an, dass IPAF und nicht Apple für die Bearbeitung von Ansprüchen des Lizenznehmers oder Dritter in Bezug auf die ePAL Software oder den Besitz und/oder die Nutzung der ePAL Software durch den Lizenznehmer verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkthaftungsansprüche, Ansprüche, dass die ePAL Software nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und Ansprüche nach dem Verbraucherschutzrecht.

19.          Geistiges Eigentum

19.1        IPAF und der Lizenznehmer erkennen an, dass IPAF und nicht Apple für die Untersuchung, Abwehr, Beilegung und Erledigung von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der ePAL Software oder dem Besitz und der Nutzung durch den Lizenznehmer verantwortlich ist.

20.          Embargo & Einhaltung der Rechtsvorschriften

20.1        Der Lizenznehmer sichert zu und gewährleistet, dass der Lizenznehmer nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als Land, das „Terroristen unterstützt“, eingestuft wurde, und dass der Lizenznehmer nicht als verbotene oder eingeschränkte Partei von der US-Regierung aufgeführt ist.

21.          Kontaktdaten

21.1        Fragen, Beschwerden oder Ansprüche des Lizenznehmers in Bezug auf die ePAL Software können an IPAF, Moss End Business Village, Crooklands, Cumbria, LA7 7NU, Vereinigtes Königreich, Telefonnummer: +44 15395 66700, E-Mail: info@ipaf.org gerichtet werden.

22.          Bedingungen von Dritten

22.1        Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die für die Nutzung der ePAL Software geltenden Vertragsbedingungen Dritter einzuhalten, z. B. die für das Funktionieren der ePAL Software erforderlichen Datendienstvereinbarungen Dritter.

23.          Apple als Drittbegünstigter

23.1        IPAF und der Lizenznehmer erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Apple, einschließlich seiner Tochtergesellschaften, Drittbegünstigte dieser EULA sind und dass der Lizenznehmer durch die Annahme dieser EULA Apple das Recht gibt, diese EULA gegen den Lizenznehmer als Drittbegünstigten durchzusetzen.